Voller Fokus auf Altersvorsorge und Mitarbeitergesundheit

Tarifeinigung zwischen Arbeitgeberverband der AWO Thüringen und ver.di

Der Arbeitgeberverband der AWO Thüringen (AGV) und die Vereinigte Dienstleistungs-gewerkschaft ver.di sind zu einer Einigung gekommen. Auf einer gemeinsamen Klausur der Tarifkommissionen von AGV und ver.di wurden die erst im Februar gestarteten Verhandlungen nach konstruktiven wie intensiven Gesprächen abgeschlossen. Die Tarifpartner haben nun bis Mitte Mai Zeit zur Annahme des Ergebnisses.

Nachdem schon im Vorjahr für 2024 Entgeltsteigerungen von bis 15 Prozent verhandelt worden waren, legten die Tarifparteien bei den aktuellen Verhandlungen besonderes Augenmerk auf die Bereiche betriebliche Altersvorsorge und Gesundheit. Alle Mitarbeitenden erhalten einen Erholungstag pro Jahr zusätzlich zum regulären Urlaub. Außerdem steigt der Arbeitgeberanteil bei der Altersvorsorge auf 1,5 Prozent, während der Arbeitnehmeranteil gleichbleibt. „Das sind wegweisende und zukunftsorientierte Ergebnisse“, betont Katja Glybowskaja, Landesgeschäftsführerin der AWO Thüringen. „Die Beschäftigten der AWO Thüringen arbeiten mit großem Einsatz zum Wohle unserer Gesellschaft und der Menschen in Thüringen. Über die Vereinbarkeit von Familie und Job oder ihre Absicherung im Alter sollen sie sich keine Sorgen machen müssen.“

Inhalt der Verhandlungen war auch die angestrebte Überführung der bisherigen Entgelttabellen der AWO analog zu den Tabellen des TVöD. Dieser Schritt war ein Ergebnis der letzten Tarifverhandlungen aus 2023. Die Überführung geht mit einer weiteren Entgeltsteigerung von drei bis fünf Prozent pro Mitarbeiter*in einher. „Die neue Tabellenstruktur wird für mehr Vergleichbarkeit, Transparenz und Gerechtigkeit in der Eingruppierung jeder und jedes einzelnen Beschäftigten sorgen“, so der AGV-Vorsitzende Andreas Krauße. Bisher waren alle Berufsgruppen in ein und derselben Tabelle abgebildet – von der Pflege über die Pädagogik bis zur Verwaltung oder Reinigung. Dafür wurde nun eine zeitgemäße Form gefunden.

Alle Änderungen treten zum 1. März 2025 in Kraft und gelten für die im Arbeitgeberverband der AWO Thüringen organisierten Verbände und Unternehmen.

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